Ausfallhonorar
Bitte beachten Sie, dass Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt wird, wenn Sie einen Termin zur Gastroskopie und/oder Koloskopie nicht zumindest 48 Stunden vorher absagen. Die Höhe des Ausfallhonorars richtet sich dabei nach der Art der Untersuchung und der dafür nur für Sie (meist Wochen im voraus) reservierten Zeit, wie auch dem dafür erforderlichen Personal. Es liegt zwischen 40€ und 100€. Das Ausfallhonorar deckt dabei nur einen Bruchteil des durch den Ausfall entstandenen wirtschaftlichen Schadens ab.
Anderen Patienten kann bei einer so kurzfristigen Absage kein früherer Termin angeboten werden. Diese müssen selber unverschuldet länger mit ihren Beschwerden auf eine Untersuchung warten.